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Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) wurde vom Europäischen Parlament verabschiedet

09-12-2024

Der Gesetzgebungsprozess zur neuen EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) ist ausländischen Medienberichten zufolge in die Endphase eingetreten.


Der Umweltausschuss der Europäischen Union hat die PPWR-Verordnung kürzlich bestätigt, und bei der Eröffnung der Plenarsitzung verkündete Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, die Korrektur. Gemäß der parlamentarischen Geschäftsordnung wird die PPWR-Verordnung im Parlament verabschiedet, wenn innerhalb von 24 Stunden nach der Bekanntgabe keine Fraktion oder mindestens ein Zwanzigstel der 720 Abgeordneten eine Abstimmung verlangt.


Die Verordnung wurde nun vom Europäischen Parlament gebilligt. Damit diese Verordnung offiziell angenommen werden kann, muss der endgültige Text noch vom Rat gebilligt werden. Nach Angaben der EU ist diese Abstimmung vorläufig für den 16. Dezember geplant.

The EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) has been passed by the European Parliament

                    Voraussichtliches Inkrafttreten Anfang 2025


Die relevanten Entwicklungen dieser Verordnung werden im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben und werden voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft treten. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten tritt die Verordnung in Kraft. Die Verordnung enthält jedoch auch einige Bestimmungen mit unterschiedlichen Übergangsfristen, die zu einem späteren Zeitpunkt verbindlich werden.


Was ist PPWR?


Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle in den EU-Mitgliedsstaaten festlegt, mit dem Ziel, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen.


Am 4. März 2024 erzielten die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat im Rahmen trilateraler Verhandlungen eine politische Einigung über die PPWR. Die englische Fassung des Textes erhielt während der Plenarsitzung vom 22. bis 25. April ein Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments. Anschließend wurde der Text einer sprachrechtlichen Überprüfung unterzogen und in alle EU-Sprachen übersetzt. Daher muss der Text nur noch offiziell vom neu gewählten Europäischen Parlament abgestimmt und vom Rat genehmigt werden.


Was ist das Ziel von PPWR?


Der Übergang von EU-Richtlinien zu EU-Verordnungen bedeutet, dass die PPWR in allen Mitgliedsstaaten direkt in Kraft treten und nicht durch nationale Gesetze umgesetzt werden. Daher werden die Maßnahmen der EU-Mitgliedsstaaten besser koordiniert und konsistenter sein. Darüber hinaus wird die PPWR erhebliche Änderungen im Rechtsrahmen einführen und ehrgeizige Ziele setzen, um geschlossene Recyclingkreisläufe zu fördern und den Verbrauch wichtiger natürlicher Ressourcen zu reduzieren.


Der PPWR-Plan führt eine nationale Registrierungspflicht für Hersteller ein, bevor Verpackungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten auf den Markt gebracht werden. Es wird erwartet, dass die Europäische Kommission einen Umsetzungsentwurf mit den Registrierungsanforderungen herausgibt, um die Einheitlichkeit zwischen den Mitgliedsstaaten weiter zu verbessern. Darüber hinaus wird PPWR verschiedene Beschränkungen und Verpflichtungen in Bezug auf Verpackungsdesign, Materialverwendung und Recyclingfähigkeit einführen.


Welche Aspekte umfasst PPWR?


Ziel dieser Verordnung ist es, das wachsende Abfallproblem anzugehen, die Binnenmarktregeln zu koordinieren und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern.


1. Verpackungen reduzieren und bestimmte Stoffe einschränken

Dazu gehören Verpackungsreduzierungsziele (5 % Reduzierung bis 2030, 10 % Reduzierung bis 2035 und 15 % Reduzierung bis 2040) und die Verpflichtung der EU-Länder, die Menge an Kunststoffverpackungsabfällen zu reduzieren. Um unnötige Verpackungen zu reduzieren, darf die maximale Leerstandsquote für Unterverpackungen, Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen 50 % nicht überschreiten. Hersteller und Importeure müssen außerdem sicherstellen, dass Gewicht und Volumen der Verpackung minimiert werden.

Ab dem 1. Januar 2030 dürfen bestimmte Arten von Einwegverpackungen aus Kunststoff nicht mehr verwendet werden. Dazu gehören Verpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse, Lebensmittel- und Getränkeverpackungen, die in Cafés und Restaurants abgefüllt und verzehrt werden können, Einzelportionen (wie Gewürze, Saucen, Sahne, Zucker), Mikroverpackungen für Toilettenartikel und sehr leichte Einkaufstüten aus Kunststoff (weniger als 15 Mikrometer).

Um gesundheitsschädliche Auswirkungen zu verhindern, sieht der Text ein Verbot der Verwendung von permanenten Chemikalien (perfluorierte und polyfluorierte Alkylsubstanzen bzw. PFAS) vor, die einen bestimmten Grenzwert in Lebensmittelkontaktverpackungen überschreiten.


2. Verbraucher zur Wiederverwendung und Auffüllung von Verpackungen ermutigen

Es wird erwartet, dass bis 2030 spezifische Wiederverwendungsziele für Verpackungen alkoholischer und alkoholfreier Getränke (ausgenommen Milch, Wein, Traubenwein und Spirituosen), Transport- und Verkaufsverpackungen sowie Kombinationsverpackungen erreicht werden. Die EU-Mitgliedsstaaten können unter bestimmten Bedingungen fünfjährige Ausnahmen von diesen Anforderungen gewähren.

Der Endvertreiber von Getränken und Speisen zum Mitnehmen muss den Verbrauchern die Möglichkeit bieten, eigene Behälter mitzubringen. Bis 2030 muss er zudem anstreben, 10 % der Produkte in Mehrwegverpackungen anzubieten.


3. Recycelbare Verpackungen, bessere Müllsammlung und Recycling

Gemäß der neuen Verordnung müssen alle Verpackungen (ausgenommen Leichtholz, Kork, Textilien, Gummi, Keramik, Porzellan und Wachs) strenge Standards erfüllen, um recycelt werden zu können.

Zu diesen Maßnahmen gehören auch Mindestrecyclingziele für Kunststoffverpackungen und Mindestrecyclingziele für das Gewicht von Verpackungsabfällen.

Bis 2029 müssen 90 % der Einweggetränkebehälter aus Kunststoff und Metall (bis zu drei Liter) getrennt gesammelt werden (über ein Pfandsystem oder andere Lösungen zur Sicherstellung der Sammelziele).


Welche Gruppen sind betroffen?


Die PPWR gilt für alle Formen von Verpackungen, unabhängig vom verwendeten Material, und für sämtliche Verpackungsabfälle, unabhängig von ihrer Quelle.


Die Vorschriften betreffen nicht nur alle in der EU ansässigen Unternehmen, sondern auch Verpackungsunternehmen, die in die EU exportieren. Da der Anwendungsbereich der PPWR breiter ist als bestehende Richtlinien, müssen Verpackungen von Unternehmen außerhalb der Europäischen Union den Vorschriften entsprechen. Die endgültigen Vorschriften und die betroffenen Gruppen werden jedoch erst nach Veröffentlichung der offiziellen Leitlinien der PPWR klar sein.


Quelle: AdsaleCPRJ

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