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Das Europäische Parlament verabschiedet die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

25-12-2024

Kürzlich hat das Europäische Parlament den endgültigen Text der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) gebilligt. Damit steht der Gesetzgebungsprozess für die neuen Vorschriften kurz vor dem Abschluss.


Als nächstes müssen wir nur noch auf den Genehmigungsprozess des Europäischen Rates warten. Berichten zufolge ist die Abstimmung vorläufig für den 16. Dezember geplant und wird von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben. Nach der Bekanntgabe wird erwartet, dass die Verordnung Anfang 2025 in Kraft tritt. Allerdings hat die PPWR eine Übergangsfrist von bis zu 18 Monaten festgelegt, während der die Verordnung derzeit nicht vollständig bindend ist, und die Verordnung enthält auch mehrere spezifische Bestimmungen mit unterschiedlichen Übergangsfristen.


Angesichts der aktuellen globalen Aufmerksamkeit für Kunststoffrecycling und nachhaltige Entwicklung, der Besorgnis über die abnehmende Wettbewerbsfähigkeit der EU in verwandten Bereichen und der Bedrohung des Umwandlungsprozesses von recyceltem Kunststoff spielt PPWR eine entscheidende Rolle bei der Beschleunigung des Fortschritts des europäischen Kunststoffsystems in Richtung der Recycling- und Netto-Null-Ziele. Zweifellos ist es ein transformativer Schlüsselschritt auf dem Weg der EU zu einer nachhaltigen Verpackungsentwicklung.


Zu den Kernzielen der PPWR gehören die Reduzierung von Verpackungsabfällen, die Förderung von recycelbaren und wiederverwendbaren Materialien sowie die Förderung der Verwendung nachhaltiger Materialien. Konkret wird gefordert, die Anzahl der auf den Markt gebrachten Verpackungsprodukte bis 2030 um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % zu reduzieren. Gleichzeitig wird festgelegt, dass alle Verpackungen recycelbar sein und eine hohe Recyclingeffizienz erreichen müssen. Ab 2030 wird diese Verordnung die Verwendung bestimmter Einwegverpackungen aus Kunststoff verbieten, die Verwendung von PFAS (perfluorierte und polyfluorierte Verbindungen) in Lebensmittelverpackungen streng untersagen und die Verwendung von Biokunststoffen in bestimmten Artikeln vorschreiben. Darüber hinaus wurde ein Mindestrecyclingziel festgelegt, um die Wiederverwendung von Verpackungen vollständig zu fördern, und für bestimmte Arten von Verpackungsanforderungen wurde ein Pfandrückgabesystem eingerichtet.


Überprüfen Sie den Prozess der Einführung der PPWR. Daten zeigen, dass zwischen 2009 und 2020 die Gesamtmenge der von der Europäischen Union erzeugten Verpackungsabfälle um 20 % gestiegen ist. Die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWD-Richtlinie 94/62/EG) sieht Maßnahmen zur Vermeidung der Entstehung von Verpackungsabfällen vor und fördert die Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungen sowie andere Formen des Recyclings von Verpackungsabfällen. Sie legt auch die Anforderungen fest, die alle Verpackungen auf dem EU-Markt erfüllen müssen. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Entsorgung von Verpackungsabfällen zu reduzieren und eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern. Im Rahmen des europäischen Green Deals und des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft hat die Europäische Kommission im November 2022 eine überarbeitete Version der PPWD vorgeschlagen. Ziel dieser Initiative ist es, sicherzustellen, dass bis 2030 alle Verpackungen auf wirtschaftlich tragfähige Weise wiederverwendet oder recycelt werden können. Ziel ist es, die grundlegenden Anforderungen an Verpackungen zu stärken, um deren Wiederverwendung und Recycling sicherzustellen, die Aufnahme von recyceltem Inhalt zu fördern und die Durchsetzbarkeit der Anforderungen zu verbessern. Wir haben auch Maßnahmen zur Bekämpfung übermäßiger Verpackungen und zur Reduzierung von Verpackungsabfällen vorgesehen. 


Am 4. März 2024 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über eine neue Verordnung und legten damit den Grundstein für die nachfolgenden Prozesse. Am 24. April 2024 verabschiedete das Europäische Parlament die vorläufige Fassung der Gesetzgebung zur Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) und kündigte die Aufhebung der bisherigen Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWD-Richtlinie 94/62/EG) an. Bis zum 27. November 2024 verabschiedete das Europäische Parlament in seiner Plenarsitzung den endgültigen Text der Verordnung. Dem Plan zufolge wird der Europäische Rat sie im Dezember 2024 offiziell verabschieden. Im Jahr 2025 wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und voraussichtlich offiziell in Kraft treten.


Quelle: CHEMALL

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